Nach den Regeln des ZGB Art 60 - 79, d. h. nach der abgeschlossenen Saison, gewöhnlich im Monat Mai, findet die jährliche GV statt.
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keinerlei Haftung, dies auch für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich